05.04.2013
Die Bezirksregierung Münster hat der GNS am 9. November 2009 die Genehmigung erteilt, im Zwischenlager Ahaus Betriebs- und Stilllegungsabfälle mit vernachlässigbarer Wärme-entwicklung aus deutschen Kernkraftwerken zwischenzulagern. Im Vorfeld der ersten Einlagerung und auch während des aktuellen Einlagerungsbetriebs wurde die Öffentlichkeit durch die GNS umfassend über das Vorhaben informiert.
Die erste Einlagerung erfolgte am 21. Juli 2010. Die Genehmigung nach Paragraph 7 der Strahlenschutzverordnung sieht eine befristete Aufbewahrung für den Zeitraum von zehn Jahren ab Beginn der ersten Einlagerung vor. Die Einlagerungsgenehmigung wurde unter Berücksichtigung der damaligen Planung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erteilt, das Endlager Konrad 2013/2014 in Betrieb zu nehmen. Zwischenzeitlich hatte das BfS, als gesetzlich zuständiger Betreiber und Bauherr des Endlagers Konrad, die geplante Inbetriebnahme für „nicht vor 2019“ angekündigt.
GNS hat immer wieder auf eine zügige Inbetriebnahme des Endlagers Konrad gedrängt. Sollte es jedoch, wie aktuell berichtet, zu weiteren Verzögerungen bei der geplanten Inbetriebnahme des Endlagers Konrad kommen, wird GNS rechtzeitig eine Verlängerung der Einlagerungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus hinsichtlich der Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung beantragen. Eine Verlagerung der Abfälle an andere Standorte ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
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