13.04.2015
Im Rahmen der Fertigung sogenannter Tragzapfen für CASTOR®-Behälter ist es zu Abweichungen gegenüber den Prüfvorschriften gekommen. Dabei wurden die unter Gutachterbeteiligung an den Schmiedestahlteilen vorzunehmenden Ultraschallprüfungen nicht vorschriftsgemäß durchgeführt bzw. dokumentiert. Zur vollständigen Aufklärung haben sowohl GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, als auch die für die Überwachung der Behälterqualität verantwortliche Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unabhängig voneinander die Fertigungsdokumentationen aller jemals unter deutscher Zulassung gefertigten CASTOR®-Behälter überprüft. Aufgetretene Abweichungen wurden erfasst, klassifiziert und bewertet sowie die unabhängigen Prüfergebnisse zwischen BAM und GNS abschließend abgeglichen. Die Ergebnisse hat GNS umgehend den Zwischenlagerbetreibern mitgeteilt und zusammen mit der BAM im Rahmen regelmäßiger Fachgespräche den zuständigen Behörden auf Länder- und Bundesebene vorgestellt.
Im Rahmen dieser Überprüfung wurden von rund 1100 bereits beladenen und eingelagerten Behältern 315 identifiziert, deren Tragzapfen weiter zu untersuchen sind und für die sogenannte Tolerierungsverfahren durchzuführen sind. Im Rahmen dieser Verfahren können Behälter-Hersteller und Lagerbetreiber geeignete Maßnahmen, die die geforderte Qualität der Tragzapfen nachweisen bzw. wiederherstellen, der Behörde vorstellen und nach Freigabe umsetzen. Je nach Art der zu korrigierenden Abweichung kann es sich hier beispielsweise um das Nachreichen von Unterlagen, ergänzende Berechnungen, die Nachprüfung eingebauter bzw. ausgebauter Tragzapfen oder auch den Tausch einzelner Bauteile handeln.
Bereits aufgrund des bei der Herstellung der Tragzapfen-Halbzeuge zum Einsatz kommenden qualitätsgesicherten Schmiedeverfahrens sowie weiterer fertigungsbegleitender Prüfungen sind keine Materialfehler zu erwarten. Bei allen montierten Tragzapfen wurde eine obligatorische Belastungsprüfung mit 150 % des Behältergewichts im Beisein eines externen Gutachters ohne negativen Befund durchgeführt und bestätigt. Die Funktionstüchtigkeit der mit dem Behälterkörper verschraubten Tragzapfen ist dadurch nachgewiesen. Zwischenzeitlich wurden außerdem alle 92 seit Bekanntwerden des Qualitätsfalls zur Sicherstellung anstehender Behälterbeladungen ausgetauschten Tragzapfen ohne Befund nachuntersucht. Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass die Tragzapfen mängelfrei sind und ihre Funktion uneingeschränkt erfüllen.
Damit sind die sichere Aufbewahrung und die grundsätzliche Handhabbarkeit der Behälter in den Zwischenlagern gewährleistet. Kurzfristige Maßnahmen an den Behältern selbst sind nicht erforderlich. Aus Gründen des betrieblichen Strahlenschutzes sind daher - zum jetzigen Zeitpunkt - vorsorgliche Untersuchungen am beladenen Behälter oder gar der Austausch von Tragzapfen beladener Behälter nicht angemessen. GNS wird zur Sicherstellung der Transportierbarkeit erforderliche zusätzliche Maßnahmen für die Tragzapfen in die "Pläne zur wiederkehrenden Prüfung vor Abtransport" aufnehmen.
GNS stellt in Kooperation mit den zuständigen Behörden und Gutachtern sowie den Kraftwerksbetreibern sicher, dass die anstehenden Beladekampagnen in deutschen Kernkraftwerken wie geplant durchgeführt werden können. Die Auslieferung neuer Behälter erfolgt ausschließlich mit ordnungsgemäßen geprüften Tragzapfen bzw. solchen mit erfolgreicher Tolerierung. Neu ausgelieferte Behälter können daher uneingeschränkt verwendet werden.
Behälter vom Typ CASTOR® der GNS werden zum Transport und zur Zwischenlagerung von benutzten Brennelementen sowie verglasten Wiederaufarbeitungsabfällen eingesetzt. Die sogenannten Tragzapfen werden im Boden- und im Deckelbereich des Behälters paarweise von außen an den Behälterkörper angeschraubt und dienen als Anschlagpunkte für den Krantransport. Auf die Integrität des Behälters selbst, das heißt den sicheren Einschluss der radioaktiven Materialien, haben die Tragzapfen keinen Einfluss.