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Verwaltungsgericht Bremen bestätigt die Auffassung der Klägerinnen und des WKK: Umschlagverbot für Kernbrennstoffe in Bremischen Häfen ist verfassungswidrig

13.07.2015

Gemeinsame Erklärung des Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V. (WKK) sowie seiner klagenden Mitgliedsunternehmen Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF), GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) und Nuclear Cargo+Service GmbH (NCS) zu den Klagen gegen die Ablehnung der von ihnen beim Senat der Freien Hansestadt Bremen gestellten Anträge auf Ausnahme vom Umschlagverbot für Kernbrennstoffe in den Bremischen Häfen:

Pressemitteilung