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Meldung des BfS: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Nachrüstung des Zwischenlagers Ahaus erforderlich

26.10.2015

In einer öffentlichen Bekanntmachung teilte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit Datum vom 21. Oktober 2015 mit, dass im laufenden Genehmigungsverfahren zur Nachrüstung des Zwischenlagers Ahaus keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei.

Die Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden.

Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus (BZA) haben beim Bundesamt für Strahlenschutz die Erweiterung des baulichen Schutzes des Zwischenlagers gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter beantragt. Im Rahmen der Schadensvorsorge sollen in Ahaus - wie an anderen deutschen Zwischenlagern auch - eine zusätzliche Schutzwand um die Lagerhalle errichtet sowie Kerosinabläufe eingebaut werden. Die hierfür eingereichten Anträge nach Atom- und Baurecht werden zurzeit durch die zuständigen Behörden (BfS und Stadt Ahaus) geprüft.