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Sicherung der Zwischenläger Ahaus und Gorleben

25.11.2015

Die Zwischenlager-Standorte der GNS in Ahaus und Gorleben zählen– wie die anderen deutschen Zwischenläger auch – zu den bestgesicherten Objekten in Deutschland überhaupt. Bereits in Folge der Anschläge vom 11. September 2001 sind die Sicherungsmaßnahmen insbesondere gegenüber Einwirkungen von außen nochmals deutlich erhöht worden. So werden beispielsweise seit Jahren – bis zur Errichtung der geplanten zusätzlichen Schutzwand um die Läger – geschützte Fahrzeuge zur Sicherung der Anlagen eingesetzt. Viele weitere Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden umgesetzt worden, diese können jedoch nicht im Detail genannt werden, um deren Wirksamkeit nicht zu gefährden.

Hintergrund:

Die Sicherungsmaßnahmen der Zwischenläger werden regelmäßig überprüft und zwischen dem Bundesumweltministerium, den atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, den Innen- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesamt für Strahlenschutz sowie Sicherheitsexperten abgestimmt. Daraus entsteht ein sogenanntes „Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept“, dessen Grundsätze das zuständige Bundesumweltministerium zusammenfasst:

„Maßnahmen des Betreibers und Maßnahmen des Staates sind aufeinander abgestimmt und eng verzahnt; dies ist seit 1977 bewährte Praxis. Eckpunkte des Konzepts sind:

  • Der Betreiber einer kerntechnische Anlage oder Einrichtung hat eine ausreichende Sicherung seiner Anlage nach dem Stand von Technik und Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden zu gewährleisten und nachzuweisen.
  • Das Sicherungskonzept des Betreibers umfasst bauliche und sonstige technische, personelle und administrativ-organisatorische Sicherungsmaßnahmen, wird regelmäßig analysiert und begutachtet.
  • Sicherungsmaßnahmen des Betreibers sichern den Schutz nur für eine begrenzte Zeit, die sogenannte Verzugszeit, bis zum Eintreffen der Polizeikräfte.
  • Ergänzende Schutzmaßnahmen der Polizei sind erforderlich, um im Ereignisfall Einwirkungen Dritter wirkungsvoll beenden zu können.“

 

http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/zwischenlagerung/sicherung-der-zwischenlager-und-hintergruende-der-erforderlichen-nachruestung/