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BfS erteilt Genehmigung zur Nachrüstung des Zwischenlagers Ahaus

09.02.2016

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 08.02.2016 die Genehmigung zur Nachrüstung des Zwischenlagers Ahaus erteilt. Vorgesehen sind die Errichtung einer Schutzwand um die Zwischenlagerhalle sowie der Einbau von Kerosinabläufen zur Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Diese stehen – wie an allen anderen Zwischenlagern in Deutschland auch – in Zusammenhang mit der erforderlichen Schadensvorsorge gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter.

Da das Vorhaben durch die Stadt Ahaus als zuständige Baubehörde bereits am 11.01.2016 bewilligt wurde, kann nun mit den konkreten Vorbereitungen für die Baumaßnahmen begonnen werden.

Zur Sicherung der Anlage gerade auch während der Bauphase werden mit den Behörden abgestimmte temporäre Maßnahmen umgesetzt. Diese können jedoch nicht im Detail genannt werden, um deren Wirksamkeit nicht zu gefährden. Der sichere Betrieb des Zwischenlagers war und ist dadurch weiterhin gewährleistet.

 

Ergänzende Informationen:

Das zuständige Bundesumweltministerium fasst die Hintergründe der Nachrüstung der deutschen Zwischenlager zusammen:

Sowohl die Szenarien als auch die Sicherungsmaßnahmen werden regelmäßig überprüft und zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, den atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, den Innenbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesamt für Strahlenschutz, den Sicherheitsbehörden des Bundes sowie Sicherheitsexperten abgestimmt.

Eine Änderung oder Ergänzung der Sicherungsmaßnahmen, insbesondere der baulich-technischen Maßnahmen, kann erforderlich werden, wenn sich die Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden ändert oder wenn sich neue Erkenntnisse, insbesondere zu den Auswirkungen der unterstellten Szenarien, ergeben.

Zu bestimmten Angriffsszenarien (…) hat sich die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen.

Dazu werden bauliche Maßnahmen und - bis zu deren Umsetzung - temporäre Maßnahmen durchgeführt. Die Nachrüstung erfolgt jedoch nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.“

http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/zwischenlagerung/sicherung-der-zwischenlager-und-hintergruende-der-erforderlichen-nachruestung/

Information des BfS:

http://www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/zentral/ahaus/ahaus.html

Weitere GNS-Meldungen zur Nachrüstung:

25.11.2015 Sicherung der Zwischenläger Ahaus und Gorleben

09.09.2014 Nachrüstung der Zwischenlager Ahaus und Gorleben

 

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, welche am Tag der Veröffentlichung Gültigkeit besitzen. Diese Aussagen sind möglicherweise im Hinblick auf nachfolgende Ereignisse, die nicht Gegenstand dieser Pressemitteilungen sind, nicht konsistent.