31.03.2016
Im Rahmen der genehmigten und routinemäßigen Auslagerung von Fässern aus der Lagergasse A des Abfalllagers Gorleben (ALG) stellte das GNS-Betriebspersonal an einem abzutransportierenden 400-l-Fass in Anwesenheit des Gutachters lokal begrenzte Korrosionsspuren im Bodenbereich fest. Das niedersächsische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde stellte nach einem Vor-Ort-Termin fest, dass die Fassintegrität nicht gefährdet und die Fassoberfläche kontaminationsfrei ist. Daher kann das Fass - wie vorgesehen - in Kürze in einem Container eingestellt in die GNS-Konditionierungsanlage Duisburg transportiert werden. In dem 400-l-Fass befindet sich ein 200-l-Fass, gefüllt mit Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Der Zwischenraum zwischen den Fässern ist mit Beton aufgefüllt. Aufgrund dieser Art der Verpackung ist der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle gewährleistet. Alle Fässer aus der Lagergasse A des ALG sollen bis Mitte 2019 zur endlagergerechten Konditionierung ausgelagert werden, dabei wird jedes einzelne Fass vor dem Transport unter Gutachterbeteiligung inspiziert.
Hintergrundinformation:
Im Jahr 1999 wurde für das ALG eine auf 20 Jahre befristete Genehmigung zur Aufbewahrung von 1.307 Fässern erwirkt, die aufgrund der Schließung des Endlagers Morsleben dort nicht mehr eingelagert werden konnten.
Diese Fässer waren zwar den Annahmebedingungen des Endlagers Morsleben entsprechend zur Endlagerung vorbereitet, gemäß den Endlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad sind Fässer ohne weitere Umverpackung jedoch nicht zulässig. Es ist daher erforderlich, sie vor der vorgesehenen Anlieferung an das Endlager Konrad in endlagergerechte Stahlblechcontainer einzustellen. Da dies nicht am Standort Gorleben durchgeführt werden kann, müssen die Fässer ausgelagert und an einen Konditionierungsstandort transportiert werden. Um dies terminoptimiert durchzuführen, sind hierfür die beiden Betriebsstätten der GNS in Jülich und Duisburg vorgesehen.
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