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Transport zur Rückführung deutscher Wiederaufarbeitungsabfälle aus England genehmigt

14.02.2020

Im Frühjahr 2020 plant die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH im Auftrag der deutschen Kernkraftwerksbetreiber den ersten von drei verpflichtenden Rücktransporten mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im englischen Sellafield. Für den Transport in das bundeseigene Zwischenlager in Biblis hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) heute die erforderliche Transportgenehmigung gemäß § 4 AtG erteilt.

Der Transport wird von der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield über einen englischen und einen deutschen Seehafen zum Zwischenlager Biblis führen. Er umfasst sechs für diesen Zweck ausgelegte Sicherheitsbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M.

Die Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 AtG zur Einlagerung der verglasten Wiederaufarbeitungsabfälle hat die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, die das Zwischenlager Biblis betreibt, bereits Ende Dezember 2019 vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE/Bezeichnung des BASE bis 31. Dezember 2019) erhalten.

GNS-Infoportal zur Rückführung

Umfassende Informationen rund um die Rückführung deutscher Wiederaufarbeitungsabfälle und die anstehenden Transporte hat die GNS auf einer speziellen Website zusammengestellt. Hier finden sich weitere Hintergrundinformationen, Fotos und Grafiken sowie Ansprechpartner der beteiligten Unternehmen:

rueckfuehrung.gns.de

 

Hintergrund-Informationen:

Wiederaufarbeitung – Verpflichtung zur Rücknahme

Von 1976 bis 2005 war in Deutschland die Wiederaufarbeitung von zur Energieerzeugung eingesetzten Brennelementen ein gesetzlich vorgesehener Entsorgungsweg, bis 1994 sogar der einzig mögliche und gesetzlich vorgeschriebene. Dazu hatten die deutschen Kernkraftwerksbetreiber umfassende Verträge mit den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague/Frankreich und Sellafield /England abgeschlossen. Neben dem wiederverwertbaren Kernbrennstoff fällt bei der Wiederaufarbeitung auch radioaktiver Abfall an. Die beteiligten Unternehmen haben sich zur Rücknahme ihrer Abfälle vertraglich verpflichtet. Darüber hinaus bestehen völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich bzw. Großbritannien, die die Rücknahme sicherstellen. Gemäß Atomgesetz (§ 9a Absatz 2a) haben die Energieversorger dafür Sorge zu tragen, dass die verbliebenen radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zurückgenommen und in standortnahe Zwischenlager in Deutschland transportiert werden.

Der Zwischenlagerstandort Biblis in Hessen ist ebenso wie Isar in Bayern und Brokdorf in Schleswig-Holstein, die Zielorte der beiden weiteren Transporte aus Sellafield, auf Basis eines Konzeptes des Bundesumweltministeriums im Jahr 2015 im breiten politischen Konsens festgelegt worden. Darin enthalten ist außerdem ein Transport von mittelradioaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen aus La Hague in das Zwischenlager in Philippsburg. Mit der Organisation und Durchführung dieser Rückführungstransporte haben die Kernkraftwerksbetreiber die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH beauftragt, die hierfür mit weiteren Firmen zusammenarbeitet.

Sichere Verpackung

Die bei der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente angefallenen radioaktiven Abfälle wurden zu einem stabilen Glasprodukt verarbeitet und in Edelstahlbehälter (sogenannte „Kokillen“) sicher eingeschlossen. Jeweils 28 dieser Kokillen werden für den Transport und die anschließende Zwischenlagerung in beladen jeweils rund 120 Tonnen schwere Sicherheitsbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M der GNS geladen. Dieser bewährte Behältertyp ist bereits bei mehreren Rückführungstransporten aus Frankreich nach Deutschland und von England in die Schweiz zum Einsatz gekommen.

Per Schiff und Bahn nach Biblis

Die Behälter werden zunächst auf der Schiene von der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield zu einem englischen Seehafen gebracht, wo sie auf ein Spezial-Schiff für den sicheren Seetransport verladen werden. Nach der Schiffspassage aus England werden die Behälter in einem deutschen Seehafen auf spezielle Eisenbahnwaggons umgeladen. Der Zug mit den sechs Behältern wird vom Hafen direkt bis nach Biblis fahren, wo er über das Anschlussgleis bis auf das Kraftwerksgelände rangieren wird. Dort werden die Behälter abgeladen und in das Zwischenlagergebäude verbracht. Die hierfür verwendeten Kräne und Fahrzeuge sind für Handhabungen von leeren und beladenen Brennelementbehältern mit vergleichbaren Abmessungen ausgelegt und am Standort bereits vielfach bewährt.

Im Zwischenlager werden die Behälter vorübergehend im Lagerbereich abgestellt. In einem letzten Schritt wird der für die Zwischenlagerung erforderliche zusätzliche Deckel montiert. Abschließend werden die Behälter an ihren Stellplatz im Lagerbereich gebracht und an das Dichtheitsüberwachungssystem angeschlossen.

Die Eignung aller zum Einsatz kommenden Einrichtungen am Standort Biblis wurden bei einer „Kalthandhabung“ unter behördlicher Beteiligung im Herbst vergangenen Jahres von allen Akteuren erneut nachgewiesen

Strahlenschutz und Sicherheit

Die Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte war eine Grundvorrausetzung für die Erteilung der Transportgenehmigung sowie der im Dezember 2019 erteilten Einlagerungsgenehmigung und musste daher bereits im Rahmen des Antragsverfahrens umfassend nachgewiesen werden. Die von unabhängigen Sachverständigen in Sellafield an den beladenen Behältern durchgeführten Messungen haben bestätigt, dass die zu erwartende Strahlenexposition von Bevölkerung, Transport- und Begleitpersonal während des gesamten Transports weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liegt und damit keine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellen wird.

Bei der Umladung vom Schiff auf die Eisenbahnwaggons werden zur Bestätigung nochmals Messungen an allen Behältern durchgeführt, bevor die letzte Etappe auf der Schiene angetreten werden darf.

Für die Sicherung des Transports gelten strenge Vorgaben aus nationalen und internationalen Regelwerken. Um deren Wirksamkeit zu gewährleisten, unterliegen Sicherungsmaßnahmen der Geheimhaltung. Dazu gehört auch, dass genaue Transporttermine und -routen nicht im Vorfeld veröffentlicht werden.

Für die Absicherung des Transportbetriebs sind die jeweiligen Staaten und die Innenbehörden der jeweiligen Bundesländer verantwortlich. In Deutschland sind dies zum einen die Länderpolizeibehörden, zum anderen für den Bahntransport die Bundespolizei.

Ansprechpartner:

GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH:

Michael Köbl
Leiter Kommunikation und Marketing GNS-Gruppe
T: +49 (0)201 109-1444 - E: michael.koebl@gns.de

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH:

Burghard Rosen
Leiter Presse und Standortkommunikation BGZ
T: +49 (0)201 2796-1480 - E: Burghard.Rosen@bgz.de

RWE AG:

Jan Peter Cirkel
Pressesprecher RWE AG
T: +49 (0)201 12 28713 - E: jan-peter.cirkel@rwe.com

 

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, welche am Tag der Veröffentlichung Gültigkeit besitzen. Diese Aussagen sind möglicherweise im Hinblick auf nachfolgende Ereignisse, die nicht Gegenstand dieser Pressemitteilungen sind, nicht konsistent.