Das Bundesverfassungsgericht hat die Unvereinbarkeit des Umschlagverbots für Kernbrennstoffe in den bremischen Häfen mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgestellt. Die am 11. Januar 2022 zugestellte höchstrichterliche Entscheidung bestätigt die Auffassung des Branchenverbandes KernD e.V. sowie seiner Mitgliedsunternehmen Advanced Nuclear Fuels mbH (ANF), GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) und Orano NCS GmbH, die gegen das Umschlagverbot geklagt hatten.