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Umsetzung des Atomausstiegs: Rücktransport deutscher Abfälle von Frankreich nach Deutschland wurde genehmigt

13.09.2024

Ziel ist das staatliche Zwischenlager in Philippsburg / Transport steht nicht unmittelbar bevor – Termin darf nicht genannt werden

Die Arbeit am Ausstieg aus der Kernkraft in Deutschland geht über die Abschaltung der Kernkraftwerke hinaus. Zu den laufenden Projekten gehört neben dem Rückbau der Kernkraftwerke auch die Rückführung der letzten Abfälle nach Deutschland, die früher bei der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in England und Frankreich entstanden sind und sich noch dort befinden. Zur Rücknahme dieser Abfälle ist Deutschland verpflichtet.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat heute, 13. September 2024, den Rücktransport der entsprechenden Abfälle von Frankreich nach Deutschland genehmigt. Die in vier CASTOR®-Behältern sicher verpackten Abfälle sollen mit einem einzigen Transport aus dem französischen La Hague in das staatliche Brennelemente-Zwischenlager in Philippsburg gebracht werden. Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber setzen damit ein Konzept der Bundesregierung um. Als zentralen Dienstleister für die Rücknahme der Abfälle aus dem Ausland haben die Betreiber die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service beauftragt.

Aus der erteilten Transportgenehmigung ergibt sich, dass weder der Transporttermin noch die genaue Transportstrecke vorab bekanntgegeben werden dürfen. Mit Erhalt der Transportgenehmigung kann die GNS nun in die konkretere Planung und Klärung mit den weiteren Beteiligten gehen. Der Transport steht somit nicht unmittelbar bevor, aber es ist beabsichtigt, ihn möglichst noch vor Jahresende durchzuführen. Die Genehmigung für die Lagerung der Abfälle hatte der Betreiber des Zwischenlagers in Philippsburg, die staatliche BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, bereits im vergangenen Jahr erhalten.

Umfassende Informationen zur Rücknahme der Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland haben die Kernkraftwerksbetreiber und die GNS auf einer Website zusammengestellt: rueckfuehrung.gns.de

Weitergehende Informationen

Bis zum Jahr 2005 war es gängige Praxis, dass ein Teil der in deutschen Kernkraftwerken verbrauchten Brennelemente zur Wiederaufarbeitung in entsprechende Einrichtungen in England und Frankreich gebracht wurde. Die Brennelemente enthielten den für die nukleare Stromerzeugung erforderlichen Brennstoff. Nachdem sie in den Kernkraftwerken eingesetzt waren, beinhalteten sie immer noch wertvolle Brennstoffreste, deren Aufarbeitung und letztlich Wiederverwendung lohnend war. Es verblieben aber auch nicht-verwertbare radioaktive Abfälle, die entsorgt werden müssen.

Die Praxis der Wiederaufarbeitung wurde von der Bundesregierung im Jahr 2005 gesetzlich beendet. Die Verpflichtung Deutschlands (völkerrechtlich) und der deutschen Kernkraftwerksbetreiber (privatrechtlich), die bei der Wiederaufarbeitung verbliebenen Abfälle zurückzunehmen, besteht aber unverändert. Der größte Teil dieser Abfälle wurde schon in der Vergangenheit nach Deutschland zurückgebracht. Die Rücknahme der verbliebenen Abfälle ist dementsprechend eines von mehreren Projekten auf dem Weg Deutschlands, den Ausstieg aus der Kernkraft in jeglicher Hinsicht zu vollziehen.

Wie genau dies passieren soll, wurde im Jahr 2015 in einem Konzept der Bundesregierung festgelegt, das sich seither in Umsetzung befindet. Die Umsetzung erfolgt dabei arbeitsteilig durch mehrere Beteiligte auf staatlicher wie auf privatwirtschaftlicher Seite. Das Konzept sieht vor, dass die verbliebenen Abfälle aus England auf die staatlichen Brennelemente-Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar verteilt werden sollen. Die verbliebenen Abfälle aus Frankreich sollen in das staatliche Brennelemente-Zwischenlager in Philippsburg kommen. Alle Zwischenlager werden von der staatlichen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung betrieben.

Das Konzept nennt den von der GNS entwickelten und hergestellten CASTOR®-Behälter vom Typ HAW28M als den für Transport und Lagerung geeigneten Behälter und es hält fest, dass die Zwischenlagerung der Abfälle in diesem Behältertyp und in den genannten Lagern rechtlich und technisch möglich ist. Die regionale Verteilung der Abfälle bzw. der Behälter auf die vier genannten Standorte orientiert sich am Verursacherprinzip. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass bereits 108 Behälter mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in früheren Jahren im zentralen Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben eingelagert worden waren.

Aus England werden insgesamt 20 CASTOR®-Behälter vom Typ HAW28M mit Abfällen nach Deutschland zurückgebracht: sechs Behälter nach Biblis und jeweils sieben Behälter nach Brokdorf und Isar. Der Transport in das staatliche Zwischenlager in Biblis wurde im Jahr 2020 bereits erfolgreich durchgeführt.

Aus Frankreich werden vier CASTOR®-Behälter vom Typ HAW28M kommen. Die sichere Verpackung der Abfälle in diese Behälter erfolgt in der entsprechenden Einrichtung im französischen La Hague. Die Behälter sollen dann auf der Schiene nach Deutschland bzw. auf das Kraftwerksgelände der EnBW in Philippsburg gebracht werden, das einen Schienenanschluss besitzt. Auf dem Gelände befindet sich auch das staatliche Brennelemente-Zwischenlager der BGZ. Dorthin werden die Behälter schließlich transportiert, so dass die BGZ sie einlagern kann.

Die Sicherheit von Mensch und Umwelt stehen bei Transport und Lagerung von radioaktiven Materialien immer an erster Stelle. Eine Genehmigung für Transport bzw. Lagerung solcher Stoffe wird in Deutschland nur erteilt, wenn zuvor der Nachweis erbracht wurde, dass die Sicherheit gewährleistet ist bzw. – mit anderen Worten – dass alle Vorschriften und vorgegebenen Grenzwerte zuverlässig eingehalten werden. Dementsprechend werden auch beim Transport nach Philippsburg Vorkehrungen dafür getroffen, dass für Mensch und Umwelt keine Gefahr besteht.

Die Strahlung der Abfälle wird nach außen massiv abgeschirmt. Die Abfälle werden in der Wiederaufarbeitungsanlage in Frankreich mit flüssigem Silikatglas vermischt in zylindrische Behälter aus Edelstahl gegossen, die dann – nach Aushärtung – dicht verschlossen werden. Diese mit ausgehärtetem Glasgemisch gefüllten Behälter werden „Glaskokillen“ genannt. Für Transport und Lagerung werden die Kokillen wiederum in die speziell konstruierten Behälter vom bereits erwähnten Typ CASTOR® HAW28M eingebracht. Dabei handelt es sich um massive, über 100 Tonnen schwere Behälter aus Gusseisen und Edelstahl, die in umfassenden Tests nachgewiesen haben, dass sie sowohl eine stark abschirmende Wirkung haben als auch unter extremen Bedingungen sicher sind.

 

Ansprechpartner

GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
Michael Köbl
Pressesprecher, Leiter Kommunikation
Telefon: +49 (0)201 109 –1444
E-Mail: michael.koebl@gns.de

EnBW Kernkraft GmbH
Lutz Schildmann
Pressesprecher, Leiter Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0)721 63 – 255 550
E-Mail: presse@enbw.com