03.04.2025
Der Transport von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im englischen Sellafield hat heute (3. April) am frühen Abend planmäßig den Zwischenlagerstandort Isar erreicht. Der Zug mit den sieben Behältern war am gestrigen Abend (2. April) im norddeutschen Hafen Nordenham losgefahren, wo die Behälter am 1. und 2. April vom Schiff auf Eisenbahnwaggons umgeladen worden waren.
Im Rahmen der Umladung am Hafen Nordenham haben Sachverständige erneut Messungen an allen sieben beladenen Waggons durchgeführt, um nachzuweisen, dass der gesetzlich vorgegebene Grenzwert für die Ortsdosisleistung („Strahlung“) während des Bahntransports zuverlässig eingehalten wird. Diese Messungen bestätigten die Ergebnisse der bereits in Sellafield von unabhängigen Sachverständigen an den beladenen Behältern durchgeführten Messungen, die die Voraussetzung für Genehmigung und Durchführung des Transports waren:
In den kommenden Tagen werden die Behälter nun sukzessive in das Zwischenlagergebäude gebracht. Dort werden sie zunächst im Wartungsbereich vom Zwischenlagerbetreiber, der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, vorbereitet und anschließend eingelagert. – Ausführlichere Erläuterungen bietet die BGZ in einer eigenen Pressemitteilung zur Ankunft des Transports.
Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber haben sich zur Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung ihrer Brennelemente im Ausland vertraglich verpflichtet. Als zentralen Dienstleister für die Abwicklung der Rückführung haben sie die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service beauftragt. Darüber hinaus bestehen völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen Deutschland und Großbritannien, die die Rücknahme sicherstellen. Die Aufteilung der noch aus dem Ausland zurückzuführenden Wiederaufarbeitungsabfälle auf mehrere Zwischenlagerstandorte basiert auf einem Konzept der Bundesregierung.
Für den Transport hatte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) am 20. Dezember 2024 die erforderliche Transportgenehmigung gemäß § 4 AtG erteilt. Die Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 AtG zur Einlagerung der verglasten Wiederaufarbeitungsabfälle hatte die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, die das Zwischenlager Isar betreibt, bereits im April 2023 vom BASE erhalten.
Umfassende Informationen rund um die Rückführung deutscher Wiederaufarbeitungsabfälle und den anstehenden Transport hat die GNS auf einer gesonderten Website zusammengestellt. Hier finden sich weitere Hintergrundinformationen, Fotos und Grafiken sowie Ansprechpartner der beteiligten Unternehmen: rueckfuehrung.gns.de/
Informationen zum Strahlenschutz rund um den Transport finden sich außerdem hier:
https://www.grs.de/de/aktuelles/castor-transport-von-sellafield-ins-zwischenlager-isar-2025
GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
Michael Köbl
Pressesprecher, Leiter Kommunikation
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