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Informationen über das Zwischenlager Ahaus

25.06.2015

Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH hat in den vergangenen Tagen eine Informationsbroschüre an alle Haushalte in Ahaus versandt. Diese basiert auf einer Festlegung der Strahlenschutzverordnung, wonach die Anwohner kerntechnischer Anlagen alle fünf Jahre über Regelungen des Notfallschutzes zu informieren sind. In der mit den zuständigen Behörden abgestimmten Broschüre informiert GNS zudem über anstehende Vorhaben und Projekte am Standort Ahaus.

Darüber hinaus sind alle interessierten Bürger nach wie vor eingeladen, sich vor Ort über die zeitlich befristete und sichere Zwischenlagerung zu informieren.